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Wer kann Mitglied werden?
Mitglied in der LAG Soziokultur Bayern e.V. können kulturelle Initiativen und Zentren werden, die folgende Grundsätze anstreben:
- spartenübergreifende Kulturarbeit
- Förderung der künstlerischen und kreativen Eigentätigkeit
- altersübergreifende Kulturarbeit
- Einbeziehung aller gesellschaftlichen Schichten
- interkulturelle Kulturarbeit
- nicht profitorientierte Ausrichtung
- Förderung von demokratischen Prinzipien und Prozessen
- Förderung von bürgerschaftlichen Engagement

Was bringt die Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft bietet folgende Vorteile:
- Inanspruchnahme der LAG-Geschäftsstelle in München als Anlaufstelle für Beratung und
- Unterstützung neuer Initiativen
- Beratung bei der Beantragung von Landeszuschüssen
- Organisation gezielter Fortbildungen
- kostenlosen Bezug des vierteljährlichen "Informationsdienstes Soziokultur" der Bundesvereinigung
-
Beteiligung an Rahmenverträgen mit der GEMA. Damit ist eine 20-prozentige Ermäßigung der
- GEMA-Gebühren verbunden.
- Informationen über aktuelle Entwicklungen im soziokulturellen Bereich

Wann Endet die Mitgliedschaft?
- bei Mitgliedern, die juristische Personen sind, mit deren Liquidation oder Auflösung
- bei Mitgliedern, die natürliche Personen sind, mit dem Tod
- durch Austritt zum Ende des Geschäftsjahres, wenn eine schriftliche Austrittserklärung spätestens - - drei Monate vor Ablauf des Jahres beim Vorstand eingegangen ist
- durch Ausschluss, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nach Mahnung nicht entrichtet oder gegen die Satzung oder die Aufnahmekriterien verstößt.

Aufnahmeantrag:
Den Antrag ausgefüllt an die Geschäftsstelle der LAG Soziokultur Bayern per Post schicken, faxen oder mailen. Der Beitrag errechnet sich aus dedn Jahreseinnahmne zwei Jahre vor Antragstellung.

Mitgliedsantrag.pdf

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