
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied in der LAG Soziokultur Bayern e.V. können kulturelle Initiativen
und Zentren werden, die folgende Grundsätze anstreben:
- spartenübergreifende Kulturarbeit
- Förderung der künstlerischen und kreativen Eigentätigkeit
- altersübergreifende Kulturarbeit
- Einbeziehung aller gesellschaftlichen Schichten
- interkulturelle Kulturarbeit
- nicht profitorientierte Ausrichtung
- Förderung von demokratischen Prinzipien und Prozessen
- Förderung
von bürgerschaftlichen Engagement
Was bringt die Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft bietet folgende Vorteile:
- Inanspruchnahme der LAG-Geschäftsstelle in München als Anlaufstelle
für Beratung und
- Unterstützung neuer Initiativen
- Beratung bei der Beantragung von Landeszuschüssen
- Organisation gezielter Fortbildungen
- kostenlosen Bezug des vierteljährlichen "Informationsdienstes
Soziokultur" der Bundesvereinigung
- Beteiligung an Rahmenverträgen
mit der GEMA. Damit ist eine 20-prozentige Ermäßigung der
- GEMA-Gebühren verbunden.
- Informationen über aktuelle Entwicklungen im soziokulturellen Bereich
Wann Endet die Mitgliedschaft?
- bei Mitgliedern, die juristische
Personen sind, mit deren Liquidation oder Auflösung
- bei Mitgliedern, die natürliche Personen sind, mit dem Tod
- durch Austritt zum Ende des Geschäftsjahres, wenn eine schriftliche
Austrittserklärung spätestens - - drei
Monate vor Ablauf des Jahres beim Vorstand eingegangen ist
- durch Ausschluss, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nach Mahnung
nicht entrichtet oder gegen die Satzung oder die Aufnahmekriterien verstößt.
Aufnahmeantrag:
Den Antrag ausgefüllt an die Geschäftsstelle der LAG Soziokultur
Bayern per Post schicken, faxen oder mailen. Der Beitrag errechnet sich aus
dedn Jahreseinnahmne zwei Jahre vor Antragstellung.
Mitgliedsantrag.pdf